Betriebliche Alleinarbeit

Betriebliche Alleinarbeit

Allgemeine Kurzdefinition

Was ist betriebliche Alleinarbeit?

Arbeitet eine Person allein, zudem zeitweise oder dauerhaft außerhalb von Ruf- und Sichtweite, so spricht man vom Begriff der betrieblichen Alleinarbeit. Aktuellen Expertenschätzungen zufolge ist jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland hiervon betroffen.

Das Risiko hierbei, dass Arbeitsunfälle oder medizinische Notfälle unentdeckt bleiben, ist bei diesen Personen besonders hervorzuheben. Dieser Sachverhalt kann erhebliche Folgen haben – im Einzelfall sogar bis hin zu langfristig gesundheitlichen Einschränkungen.

Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetztes und der Vorschrift 1 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind die Arbeitgeber in der Pflicht, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.

Ist ein Alleinarbeiter an seinem Arbeitsplatz einem erhöhten Grad an Gefährdungen ausgesetzt, müssen Arbeitgeber über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen.